Mietbedingungen – SCHAU RDS Handels- und Dienstleistungsagentur GmbH
Gültig ab Mai 2025 – Ergänzung zu den AGB
- Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über mobile Toilettenkabinen, Sanitär- und WC-Anhänger, mobile Bäder, Handicap-Kabinen sowie PKW- und Motorradanhänger, die von SCHAU RDS an Kunden übergeben werden. Sie ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und gehen diesen im Konfliktfall vor, sofern ausdrücklich mietbezogen.
- Mietgegenstand & Zustand
2.1. Die Mietobjekte werden in funktionsfähigem, gereinigtem und betriebsbereitem Zustand übergeben.
2.2. Die Ausstattung richtet sich nach der schriftlichen Vereinbarung oder Bestellung. Geringfügige Abweichungen in Farbe, Typ oder Bauform bleiben vorbehalten, sofern Funktion und Zweck gewahrt bleiben.
- Mietdauer & Mindestlaufzeit
3.1. Die Mindestmietdauer beträgt 30 Kalendertage, sofern nicht schriftlich anders vereinbart.
3.2. Servicepausen (z. B. bei Baustopp oder Urlaub) sind max. einmal pro Kalenderjahr möglich, müssen mindestens 7 Tage dauern und schriftlich per E-Mail oder Fax mitgeteilt werden.
3.3. Stilllegungen reduzieren die Mietkosten nicht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart.
- Lieferung, Aufstellung & Abholung
4.1. Die Lieferung erfolgt mit LKW (mind. 7,5 t). Der Aufstellort muss eben, befestigt und gefahrlos befahrbar sein.
4.2. Ist eine direkte Anfahrt nicht möglich, ist der Kunde verpflichtet, das Mietobjekt bis auf max. 8 m Entfernung bereitzustellen bzw. abzuführen.
4.3. Fehlfahrten, Wartezeiten oder zusätzliche Anfahrten aufgrund unzureichender Zufahrt, gesperrter Wege oder anderer Hindernisse werden nach Zeitaufwand zusätzlich verrechnet.
4.4. Für Selbstabholungen (z. B. PKW-Anhänger) ist ein geeignetes, zugelassenes Zugfahrzeug erforderlich. Das Ladegut muss ordnungsgemäß gesichert werden.
- Pflichten des Mieters / Nutzung
5.1. Der Mieter ist verpflichtet, das Mietobjekt sachgemäß zu verwenden und in ordentlichem Zustand zu halten.
5.2. Eine Weitergabe an Dritte oder Verbringung an andere Orte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von SCHAU RDS erlaubt.
5.3. In den Kabinen ist offenes Feuer, Rauchen und die Lagerung gefährlicher Stoffe untersagt. Eine Verankerung gegen Wind hat der Mieter bei Bedarf selbst vorzunehmen.
5.4. Bei extremen Verschmutzungen, mutwilligen Beschädigungen oder Vandalismus wird der Mehraufwand für Reinigung bzw. Reparatur zusätzlich verrechnet.
- Reinigung, Wartung & Entleerung
6.1. Die Reinigung und Entleerung erfolgt im Rahmen der regulären Tourenplanung von SCHAU RDS. Zusätzliche Reinigungen sind kostenpflichtig und 3 Werktage (Wien) bzw. 7 Werktage (Bundesländer) im Voraus anzumelden.
6.2. Überfüllungen oder nicht angemeldete Zusatzentleerungen können zu Betriebsstörungen führen und werden nach Aufwand verrechnet.
6.3. In den Wintermonaten kann auf Wunsch ein Frostschutzmittel (Aufpreis pro Befüllung: € 15,–) eingesetzt werden.
Handwaschbecken sind bei Frosttemperaturen nicht verwendbar.
- Rückgabe & Schäden
7.1. Die Rückgabe erfolgt in ordnungsgemäßem Zustand, wie bei Übergabe. Grobe Verschmutzungen, Schäden oder fehlende Ausstattung (z. B. Schloss, Pumpe, Halterung) werden in Rechnung gestellt.
7.2. Für Schäden oder Verlust während der Mietdauer haftet der Mieter – auch bei Diebstahl, mutwilliger Beschädigung oder höherer Gewalt, sofern keine Versicherung abgeschlossen wurde.
- Genehmigungen & behördliche Auflagen
8.1. Für behördlich erforderliche Genehmigungen (z. B. Nutzung öffentlichen Raums, Einleitungsgenehmigung) ist der Mieter selbst verantwortlich.
8.2. Bei anschlussgebundenen Anlagen (Sanitäranhänger, mobiles Bad) hat der Mieter folgende Anschlüsse vor Ort bereitzustellen:
- Strom: 220 V oder 380 V
- Wasser: ¾-Zoll-Anschluss
- Kanal: bei Bedarf mit zusätzlichem Abwassertank
- Versicherung & Haftung
9.1. Mietobjekte sind durch SCHAU RDS nicht versichert. Schäden durch Vandalismus, Naturgewalten, Diebstahl oder unsachgemäße Verwendung sind vom Mieter zu tragen.
9.2. Der Mieter haftet ab Übergabe bis zur Rücknahme durch SCHAU RDS für das Mietobjekt, auch bei Abwesenheit oder Drittnutzung.
- Stornierung & Rücktritt
10.1. Bei Stornierung durch den Kunden gelten folgende Gebühren:
| Zeitpunkt vor Mietbeginn | Stornokosten |
| Bis 7 Werktage vorher | 0 % (kostenfrei) |
| Bis 3 Werktage vorher | 50 % |
| Weniger als 72 Stunden vorher | 100 % |
10.2. SCHAU RDS ist berechtigt, bei Zahlungsverzug, behördlichen Untersagungen oder höherer Gewalt vom Mietvertrag zurückzutreten. Bereits entstandene Kosten sind vom Mieter zu ersetzen.
- Sonstiges
11.1. Für jedes Mietobjekt gilt der Eigentumsvorbehalt – sie dürfen nicht verändert, weitervermietet, überklebt oder veräußert werden.
11.2. Bei Transport mittels Kran, Gabelstapler oder über Bauaufzüge hat der Mieter für sichere, gesetzeskonforme Handhabung zu sorgen. Kabinen dürfen nur leer bewegt werden.
Gerichtsstand & Rechtswahl
Es gilt österreichisches Recht. Gerichtsstand ist Wien.
Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von SCHAU RDS.
SCHAU RDS Handels- und Dienstleistungsagentur GmbH
Maculangasse 6A, 1220 Wien
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